Die FSC-Holzmausefalle eignet sich vor allem für den Innenbereich. Im Aussenbereich sollte die Falle in einem Tunnel oder einer Box aufgestellt werden. Damit schützt man die Falle vor Nässe und vermeidet Probleme mit Haustieren und anderen Kleintieren.
Die Lockwirkung eines Köders beträgt nur 1-2 Meter. Stellen Sie die Fallen da auf, wo die Mäuse wirklich laufen, bzw. Spuren von Mäusen erkennbar sind (Kotpillen, Nagespuren). Mäuse laufen überwiegend entlang von Wänden, selten über freie Flächen. Richten Sie die Falle in Richtung der Wand aus, da Mäuse nur selten freie Flächen überqueren.
Beim Arbeiten mit Fallen sollten immer Handschuhe getragen werden. Es geht dabei nicht um den menschlichen Geruch an den Fallen. Ratten und Mäuse, die in und an Gebäuden leben haben keine Angst vor Menschengeruch. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist aus hygienischen Gründen wichtig. Mäuse und Ratten, ganz egal ob tot oder lebendig, können bei Kontakt mit dem Fell oder Köperflüssigkeiten gefährliche Krankheitserreger übertragen. Handschuhe schützen vor Infektionen.
Überprüfen Sie gestellte Fallen mindestens einmal täglich. Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig bzw. vorgeschrieben: Tote Ratten können beseitigt werden, bevor die Verwesung einsetzt. In seltenen Fällen werden gefangene Ratten von der Falle nicht sofort getötet, sondern nur verletzt. Dann müssen sie erlöst werden. Fallen können bei Bedarf neu beködert, neu gespannt oder an bessere Stellen umgesetzt werden.
Stellen Sie besser mehrere Fallen auf, auch wenn Sie nur eine Ratte vermuten. Bei stärkeren befall sollten ohnehin mehrere Fallen aufgestellt werden.
Die Holz-Rattenfalle Classic ist aus schnapp und hygienischen Gründen für Kinder und Haustiere unzugänglich aufzustellen.
Einige Tier- und Mäusearten sind streng geschützt (z.B. in Deutschland Waldmaus, Gelbhalsmaus, Haselmaus, Spitzmäuse, oder Bilche, Igel und Singvögel). Diese werden genauso wie Hausmäuse vom Köder angelockt und könnten mit der Rattenfalle gefangen werden. Wenn diese Arten vorhanden sind oder sich dieses im Laufe der Bekämpfung herausstellt, darf keine Bekämpfung durchgeführt werden, bzw. muss eine bereits begonnene Bekämpfung abgebrochen werden. Vor (weiteren) Bekämpfungsmaßnahmen muss zunächst eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Auch eine Umsiedlung unter Verwendung von Lebendfallen muss zuerst genehmigt werden.