Nagetierbefall kann Krankheiten verbreiten und ist Ursache ängstlicher Zustände.
Die klassischen Nagetierfallen aus Holz, auf die seit über 100 Jahren vertraut wird, haben sich als bewährte Fallen bewiesen.
Schädling mit Giften bekämpfen, ist für Ihre Haustiere und Ihre Familie äußerst riskant.
Fallen sind wirksam und gefährden Ihre Lieben nicht.
1. Geeigneten Köder platzieren.
2. Federsystem spannen.
3. Regelmäßig überprüfen.
1. Geeigneten Köder platzieren.
2. Federsystem spannen.
3. Regelmäßig überprüfen.
4. Ggenießen Sie einen schädlingsfreien Lebensraum.
Die Holz-Mausfalle classic eignet sich vor allem für den Innenbereich. Im Aussenbereich sollte die Falle in einem Tunnel oder einer Box aufgestellt werden. Damit schützt man die Falle vor Nässe und vermeidet Probleme mit Haustieren und anderen Kleintieren.
Die Lockwirkung eines Köders beträgt nur 1-2 Meter. Stellen Sie die Fallen da auf, wo die Mäuse wirklich laufen, bzw. Spuren von Mäusen erkennbar sind (Kotpillen, Nagespuren). Mäuse laufen überwiegend entlang von Wänden, selten über freie Flächen. Richten Sie die Falle in Richtung der Wand aus, da Mäuse nur selten freie Flächen überqueren.
Überprüfen Sie gestellte Fallen mindestens einmal täglich. Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig bzw. vorgeschrieben: Tote Mäuse können beseitigt werden, bevor die Verwesung einsetzt. In seltenen Fällen werden gefangene Mäuse von der Falle nicht sofort getötet, sondern nur verletzt. Dann müssen sie erlöst werden. Fallen können bei Bedarf neu beködert, neu gespannt oder an bessere Stellen umgesetzt werden.
Stellen Sie besser mehrere Fallen auf, auch wenn Sie nur eine Maus vermuten. Bei stärkeren befall sollten ohnehin mehrere Fallen aufgestellt werden.
Einige Mäusearten sind streng geschützt. Das gilt in Deutschland unter anderem für die Waldmaus, die Gelbhalsmaus, die Haselmaus und alle Spitzmausarten. Diese werden genauso wie Hausmäuse vom Köder angelockt und könnten auch mit der Mausefalle gefangen werden. Wenn diese Arten vorhanden sind oder sich dieses im Laufe der Bekämpfung herausstellt, darf keine Bekämpfung durchgeführt werden, bzw. muss eine bereits begonnene Bekämpfung abgebrochen werden. Vor (weiteren) Bekämpfungsmaßnahmen muss zunächst eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Auch eine Umsiedlung unter Verwendung von Lebendfallen muss zuerst genehmigt werden.