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Ausgabe 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und SWISSINNO SOLUTIONS AG (im folgenden SIS genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
SIS bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte aus dem Bereich des täglichen Bedarfs. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten und den dazugehörenden Dokumenten, nach Bestellungseingang aus der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und SIS bilden.
Anlieferungen
Bei einer SIS Anlieferung ist die Ware auf Stückzahl und auf sichtbare Schäden sofort zu kontrollieren. Die Liefermenge pro Artikel ist anhand des mitgelieferten Lieferscheins zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind auf dem Frachtbrief sofort zu vermerken und dem Transporteur auszuhändigen. Eine Kopie des bemängeltes Frachtbriefes ist umgehend an SIS zu übermitteln: per Email an sales@swissinno.com oder per Fax 0041 71 223 40 16. Verdeckte Transportschäden sind lt. Versicherungsbedingungen innerhalb 5 Werktagen schriftlich zu melden. Warenannahme unter Vorbehalt ist nicht möglich, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Preise
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von SIS. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird.
Verantwortung der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, die sie bei SIS bestellt haben, gesetzes- und vorschriftsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den abgegebenen Dokumenten oder den Anwendungshinweisen für Produkte ergeben.
Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder Angeboten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erhaben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann SIS den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
Vorauszahlung und Sicherheit
Hat SIS begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann SIS den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
SIS steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Bei einer Schadenforderung haftet SIS für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Schadensumme beträgt höchstens den Gegenwert der bezogenen Leistung. In keinem Fall haftet SIS jedoch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden. Allfällige zusätzliche Haftungsbestimmungen in den Angeboten bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
Verrechnung
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber SIS nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.
Wiederverkauf
Der Kunde ist berechtigt, die Produkte aktiv an kleine und mittlere Abnehmer zu verkaufen, nicht aber an Grosshändler, welche ihrerseits mehr als 50 Einzelhändler bedienen. Der Verkauf der Produkte an solche Grosshändler im Vertragsgebiet behält sich die Lieferantin selbst ausschliesslich vor.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage auf Dritte übertragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.