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Externe Verweise und Links
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Datenschutz
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Rechtswirksamkeit
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Condizioni generali
Ausgabe April 2003
A. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und SWISSINNO SOLUTIONS GmbH (im folgenden SIS genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.
B. LEISTUNGEN VON SIS
SIS bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte aus dem Bereich des täglichen Bedarfs. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten und den dazugehörenden Dokumenten (Bsp: Distributions- und Exklusivitätsverträgen), nach Bestellungseingang aus der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und SIS bilden.
C. LEISTUNGEN DER KUNDEN
Preise
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung resp. dem Angebot von SIS. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird. Skonti und Rabatte werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Beurkundung, Zölle, Gebühren etc. gehen zu Lasten des Kunden sofern in der Auftragsbestätigung resp. dem Angebot nichts anderes enthalten ist.
Verantwortung der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, die sie bei SIS bestellt haben, gesetzes- und vorschriftsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den abgegebenen Dokumenten oder den Anwendungshinweisen für Produkte ergeben.
D. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder Angeboten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erhaben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.
Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, behält sich SIS vor, das Vertragsverhältnis frist- und entschädigungslos aufzulösen. Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SIS nicht verpflichtet, aus irgendwelchen anderen laufenden Verträgen mit dem Kunden Lieferungen zu tätigen oder Dienstleistungen zu erbringen.
Vorauszahlung und Sicherheit
Hat SIS begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann SIS das Vertragsverhältnis frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.
E. HAFTUNG VON SIS
SIS steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Bei einer Schadenforderung haftet SIS für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft bis höchstens zum Gegenwert der bezogenen Leistung. In keinem Fall haftet SIS jedoch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Allfällige zusätzliche Haftungsbestimmungen in den Angeboten bleiben vorbehalten.
F. BESONDERE BESTIMMUNGEN
Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von unvorhersehbaren und unbeeinflussbaren Hindernissen wie höhere Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
Verrechnung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen mit Zahlungsansprüchen von SIS verrechnen.
Geistiges Eigentum/Urheberrecht
Die von SIS vertriebenen Produkte sind grösstenteils urheberrechtlich (Patent-, Modell- und Markengesetz) geschützt. Das Herstellen, Kopieren, Nachfertigen usw. kann einen Verstoss gegen das Urheberrecht darstellen.
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung und Wiederverkauf der Dienstleistungen und Produkte. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von SIS verbleiben bei SIS oder den berechtigen Dritten.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum von SIS. Eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte ist SIS möglich.
Gewährleistung/Rückgaberecht
Geringfügige Abweichungen in Format, Papier- und Oberflächenqualität sowie im Farbton sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Fehllieferungen und offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb einer Woche nach Anlieferung der Ware schriftlich anzuzeigen.
Änderungsbestimmung
SIS behält sich vor, Ihre Dienstleistungen und Produkte, Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig und ohne Rücksprache mit dem Kunden anzupassen.
Vertragsabschluß
Durch die von SIS aufgeführten Dienstleistungen und Produkte kommt kein Verkaufsangebot zustande. Sie stellen lediglich Möglichkeit und Aufforderung an den Kunden dar, einen Kaufantrag zu stellen. Der Vertrag ist mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SIS oder durch Lieferung abgeschlossen.
G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von SIS, St. Gallen, Schweiz. SIS ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.



